Wir über uns

Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GpV) Pankow ist eine Kooperation der an der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung beteiligten Träger, Institutionen und Einrichtungen.
 

Die im GpV Pankow organisierten Mitglieder haben sich zusammengeschlossen, um bei der Versorgung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen im Bezirk Pankow zu kooperieren. Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner
ist so zu gestalten, dass eine Versorgung aller Menschen mit psychischen und suchtbezogenen Problemen in einem möglichst optimalen Betreuungs- und Behandlungssetting, d.h. personenzentriert und bedarfsgerecht, im Sinne der
Versorgungsverpflichtung möglich ist. Niemand sollte wegen Schwere und Art seiner Erkrankung abgewiesen werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Nutzer*innen und Klient*innen ist zu respektieren. Die Hilfen dienen der Förderung der Selbständigkeit und der Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben und beziehen das Lebensumfeld der Betroffenen ein.

Der GpV Pankow wurde am 25.03.2015 gegründet.
Der Beirat, bestehend aus dem Vorstand der PSAG und dem Koordinierungsgremium des GPV, organisiert die Arbeit dieser beiden Gremien.
Dem Beirat gehören an:

Drazan Bozic
Bernhard Elsner
Thomas Knuf
Esther Lehr
Mark Nass
Yvonne Pinnow
Peter Rothmeier
Susanne Sichting
Kerstin Tönnißen
Gabriele Voigts

Der Sitz und die Geschäftsadresse des GPV
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Soziales und Gesundheit
Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Psychiatrie- und Suchthilfekoordination
Geschäftsstelle GpV
Fröbelstr. 17
10405 Berlin

Fachbereich Psychiatrie                                              Fachbereich Suchthilfe und Suchtprävention
Psychiatriekoordination                                                  Suchtkoordination
Konstanze Knopp                                                             Markus Graw
Tel.: 030 90295 5057                                                       Tel.: 030 90295 5055
Mail: konstanze.knopp@ba-pankow.berlin.de               Mail: markus.graw@ba-pankow.berlin.de

www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organisations...
 

Unter dem Dach dieser Arbeitsgruppe versammeln sich alle Akteure*innen und Projekte, die im Rahmen der bezirklichen Pflichtversorgung Assistenz- und Beratungsleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen anbieten, sowie weitere Einrichtungen, die im Bereich tätig sind und an Austausch interessiert sind.

Ziel der AG ist es, einen fachlichen Austausch zu psychosozialen Themen in Pankow zu ermöglichen, psychosoziale Bedarfe zu erfassen und sich über aktuelle Herausforderungen auszutauschen. Die AG erarbeitet bei Bedarf fachliche Empfehlungen für Politik und Verwaltung und stimmt gemeinsam Konzepte für neue Leistungen im Bezirk ab.

Die AG trifft sich alle 2 Monate an unterschiedlichen Orten, regelmäßig sind Gäste geladen, die fachliche Impulse einbringen und Angebote vorstellen.

Die AG Sucht ist das Fachgremium in der kommunalen Suchthilfe und erfüllt eine zentrale Vernetzungs- und Beratungsfunktion für alle Akteure der Pflichtversorgung, niedrigschwelliger Leistungen und komplementärer Angebote. In der AG treffen sich Mitarbeitende der Suchtberatungsstellen, der Fachklinik, Betroffene und Vertreter der Selbsthilfe, Mitarbeiter von Behörden und öffentlichen Diensten, Akteure der Eingliederungshilfe, der Wohnungslosen und Straßensozialarbeit sowie Ehrenamtliche.

Die Arbeitsgruppe dient dem Informationsaustausch, der fachlichen Diskussion, der Fort- und Weiterbildung, der Festigung der Kooperationen und der Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Beratung, Assistenz und Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen und Suchterkrankungen.

Bei Bedarf erarbeitet die AG fachliche Empfehlungen für Politik, Verwaltung und Leistungsanbieter und wirkt an Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen mit.

Die AG trifft sich i.d.R. zehn Mal jährlich an wechselnden Orten, davon zwei Mal mit dem Arbeitskreis Suchtprävention.

Das Koordinierungsgremium bzw. der Vorstand des GPV ist für interne Steuerungsaufgaben zuständig. Es besteht aus fünf Vertreter:innen aus dem Kreis der Mitglieder des GPV sowie der Psychiatriekoordinatorin und dem Suchtkoordinator als außerordentliche Mitglieder. Aus der Gruppe der Gremiumsmitglieder werden ein/e Sprecher:in und ein/e Vertreter:in gewählt.
Im Auftrag der Mitgliederkonferenz arbeitet das Koordinierungsgremium selbständig, in eigener Verantwortung und setzt die Beschlüsse der Mitgliederkonferenz um. Aufgaben sind zudem die Koordinierung aktueller fachlicher Fragestellungen zur Versorgungs- und Vergütungsstruktur sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung aus der GPV- Mitgliederkonferenz, die Förderung und Initiierung von Facharbeitsgruppen, die Förderung der Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit durch gemeinsame Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen.

Dem Koordinierungsgremium obliegen insbesondere
• die Vorbereitung von Vorlagen und Konzepten, die der Mitgliederkonferenz zur Entscheidung und zur Begutachtung vorgelegt werden,
• die Erstellung eines inhaltlichen und finanziellen Jahresplanes und eines Jahresberichtes,
• die Koordination der berufenen Arbeitsgruppen und die Vertretung des GpV in den psychosozialen Gremien und in der Öffentlichkeit,
• die Organisation und Leitung der Mitgliederkonferenz,
• die Bekanntgabe der Tagesordnung der Mitgliederkonferenz,
• die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen
• die Berechtigung zum Abschluss von Verträgen mit Dritten nach Beschlussfassung der Mitgliederkonferenz

Das Koordinierungsgremium trifft sich alle 4-6 Wochen in unterschiedlichen Formaten.

Die Arbeitsgruppe Entlassungsmanagement / herausfordernde Bedarfe widmet sich der Verbesserung der Übergänge zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter psychiatrischer Versorgung. Ziel ist es eine kontinuierliche Unterstützung und Versorgung sicherzustellen. Es werden Einzelfälle besprochen, die das Versorgungssystem vor besondere Herausforderungen stellen. Vertreterinnen und Vertreter des Versorgungskrankenhauses, des sozialpsychiatrischen Dienstes, der Eingliederungshilfe und der Verwaltung bringen Fälle ein und entwickeln gemeinsam mögliche Lösungsansätze.

Die AG tagt monatlich im Gesundheitsamt. Fallanmeldungen erfolgen über die Psychiatriekoordinatorin.

Die AG MmM dient als Forum für fachlichen Austausch, Vernetzung und Beratung zu den mit Migration und Flucht assoziierten Themen und bündelt alle Akteure und Projekte zur Versorgung von Menschen mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung in Pankow, darunter z. B. den Berliner Krisendienst, die psychiatrische Fachklinik, Beratungsstellen, Jobcenter und die Beauftragte für Flüchtlingsfragen.

Ziel ist die Vernetzung und Koordination von psychosozialen, medizinischen und migrationsspezifischen Angeboten, um die Zusammenarbeit zwischen Regelversorgung, Verwaltung und freien Trägern zu verbessern. Die AG unterstützt den Zugang zu Versorgungsangeboten, den Abbau von Barrieren und die Förderung kultursensibler Versorgung. Zudem bietet sie Beratung zu Einzelfragen, unterstützt Fachkräfte im Umgang mit psychisch belasteten Geflüchteten und vermittelt Expertise zu Trauma und interkultureller Arbeit.

Schließlich erarbeitet die AG bei Bedarf fachliche Empfehlungen für Politik, Verwaltung und Leistungsanbieter und wirkt an Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten mit.

Die AG MmM trifft sich i.d.R. zweimal jährlich in einer Videokonferenz.

Die Mitgliederkonferenz ist das zentrale Gremium des Gemeindepsychiatrischen Verbundes. Sie bringt alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zusammen – darunter Einrichtungen der Eingliederungshilfe, den sozialpsychiatrischen Dienst, die Klinik, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und weitere Interessierte und engagierte Institutionen.

In regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Entwicklungen, gemeinsame Projekte und fachliche Fragen der gemeindepsychiatrischen Versorgung besprochen. Ziel ist es, durch Austausch und Kooperation die Qualität der Versorgung zu sichern und weiterzuentwickeln.

Zu den zentralen Aufgaben der AG Öffentlichkeitsarbeit gehören die Bereitstellung und kontinuierliche Aktualisierung von Informationen zu bestehenden Angeboten sowie die Vermittlung von Wissen über seelische Erkrankungen und die Möglichkeiten ihrer Versorgung. Darüber hinaus macht die AG Termine und Veranstaltungen des GPV bekannt und informiert interessierte Menschen darüber, wie eine Mitwirkung im GPV möglich ist.

Das Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die psychosozialen Angebote und Zugänge im Bezirk umfassend darzustellen und die Pankower Bürger:innen über die Rahmenbedingungen sowie die Strukturen der psychosozialen Versorgung zu informieren.

Für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzt die AG unterschiedliche, zeitgemäße Medien, Methoden und Plattformen, darunter die GPV-Homepage, Plakate, Flyer, Fotos, Videos und Filmvorführungen, informative Gespräche auf Veranstaltungen, den Markt der Möglichkeiten, öffentliche Kundgebungen sowie Social Media.

Die AG Öffentlichkeitsarbeit trifft sich fünf Mal jährlich in einer Videokonferenz.

In der Arbeitsgruppe Pflichtversorgung treffen sich regelmäßig alle pflichtversorgenden Leistungserbringer aus dem Bereich Psychiatrie und Sucht im Bezirk Pankow. Vertreten sind die stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, die im Rahmen der Pflichtversorgung psychiatrische und/oder suchtspezifische Behandlungs- und Unterstützungsangebote sicherstellen.

Die AG dient dem fachlichen Austausch, der Abstimmung gemeinsamer Vorgehensweisen und der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Bezirk. Ziel ist es, eine verlässliche, koordinierte und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger Pankows zu gewährleisten.

Die AG trifft sich alle 2 Monate an unterschiedlichen Orten, regelmäßig sind Gäste geladen, die fachliche Impulse einbringen und Angebote vorstellen.

Der Gemeindepsychiatrische Verbund Pankow ist der Zusammenschluss der an der Pflichtversorgung beteiligten Leistungserbringer und Institutionen. Darüber hinaus existieren im Bezirk weitere Arbeitsgremien und Vernetzungsstrukturen, die nachfolgend dargestellt werden.

 

Das Netzwerk Teilhabe und Gesundheit Pankow hat sich am 27.05.2026 konstituiert und ist auf der Grundlage des BTHG und des PSychKG tätig. Das Netzwerk ist ein unabhängiges Gremium, welches sich dafür einsetzt, dass alle vertretenen Personen (-gruppen) gleichberechtigt teilhaben und gesund leben können. Das Handeln orientiert sich an menschlichen Grundwerten, insbesondere an Würde, Respekt, Teilhabe, Selbstbestimmung, gesundheitlicher Chancengleichheit, Transparenz, Verantwortung, Kooperation sowie Solidarität und ist frei von konfessionellen und parteilichen Bindungen. Das Netzwerk folgt somit dem gemeinsamen Leitziel und dem daraus entstehendem Auftrag, sich für ein gesundes, inklusives und solidarisches Pankow einzusetzen.

Das NTG verfolgt eine Reihe von übergeordneten Zielen, die auf die Förderung der Teilhabe und der psychosozialen Versorgung im Bezirk ausgerichtet sind. Die Ziele lassen sich in fünf zentrale Themenbereiche gliedern: Förderung, Austausch und Vernetzung, Weiterentwicklung, Prävention sowie Bündelung der zugehörigen Arbeitsgruppen.

Im Netzwerk Teilhabe und Gesundheit können alle Personen, Behörden, Institutionen und Verbände mitarbeiten, die an der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit und ohne Teilhabeeinschränkung im Bezirk Pankow beteiligt sind. Betroffene, Selbstvertrer:innen und Angehörige sind ebenfalls zur Teilnahme eingeladen. Das Netzwerk heißt Gäste willkommen und bittet um frühzeitige Anmeldung beim Vorstand.

Das NTG trifft sich 4 Mal im Jahr an unterschiedlichen Orten.

Der Verbund Sucht Pankow hat sich 2003 gegründet mit den Zielen:

Gewährleistung der optimalen Versorgung der im Bezirk Pankow lebenden Menschen, die ein riskantes Konsumverhalten betreiben, die Suchtmittel missbrauchen und die suchtmittelabhängig sind, in den Bereichen Information, Beratung und Behandlung.

Mitglieder sind:

  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
  • Suchtberatung Pankow der vista gGmbH
  • Stiftung SPI, Alkohol- und Medikamentenberatungsstelle STAB
  • Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee, Klinik für Suchtmedizin

Als beratendes Mitglied und Geschäftsführer fungiert die Suchthilfekoordinator

Der Verbund trifft sich 5 Mal im Jahr 2025, jeweils Freitags von 8:30 – 10:00 Uhr nach Vereinbahrung.

AG Kinder psychisch kranker Eltern in Pankow

Der erste Impuls, sich im Bezirk Pankow mit dem Thema „Kinderschutz unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Kinder psychisch kranker Eltern“ zu beschäftigen, entwickelte sich 2008 aus beidseitigen Kooperationswünschen des Gesundheits- und Jugendamtes heraus.
Aufgabenstellung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe im Bezirk ist es weiterhin, die verschiedenen Zugangswege und Sichtweisen der Professionen miteinander zu verbinden, um das gemeinsame Ziel – wirksame Hilfen für betroffene Familien zu entwickeln – durch eine systemübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Dazu wurden Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern entwickelt und ein Fachverfahren zur interdisziplinaren familienspezifischen Bedarfsbestimmung etabliert.

Weitere Informationen zum Fachverfahren und zu den Terminen entnehmen Sie der Internetseite der Kinderschutzkoordinatorin im Jugendamt Pankow.

Hier gelangen Sie zur Seite der Kinderschutzkoordinatorin

https://www.berlin.de/jugendamt-pankow/gremien/netzwerk-kinderschutz/ag-kinder-psychisch-kranker-eltern/

QVNIA e.V.

Der Qualitätsverbund Netzwerk im Alter – Pankow e.V. (QVNIA e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, der als regionaler Verbund von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen für Pankower Bürger*innen, die akut oder chronisch krank, pflege- und/oder rehabilitationsbedürftig sind, eine besser aufeinander abgestimmte Versorgung erreichen will. Dem QVNIA e.V. geht es um die stetige Verbesserung der Qualität in der Versorgung, Beratung, Betreuung und Begleitung durch die verbindliche regionale und wohnortnahe Vernetzung von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie der Information und Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern.

Weitere Informationen: www.qvnia.de

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) wurde das Behindertenrecht in Deutschland weiterentwickelt. Die Eingliederungshilfe wurde aus dem System der Sozialhilfe (SGB XII) ausgegliedert und in der 3. Reformstufe ab 01.01.2020 als neuer Teil 2 in das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – überführt. Dadurch erfolgt eine Fokussierung der Eingliederungshilfe auf die beeinträchtigungsbedingten notwendigen Fachleistungen und umfasst die vier Leistungsgruppen medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und Soziale Teilhabe. Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Miete, Verpflegung) werden jetzt getrennt von Leistungen zur Eingliederungshilfe beantragt. Zuständig dafür sind vor allem das Jobcenter und das Sozialamt.

Die umfassenden Rechtsänderungen sollen dazu beitragen, den Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Ihre Position im sozialrechtlichen Dreieck - also gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern - soll gestärkt werden.

Künftig wird sich somit die notwendige Unterstützung der Menschen mit Behinderungen an ihrem persönlichen Bedarf ausrichten. Nach diesem modernen "personenzentrierten Ansatz", soll gemeinsam mit dem behinderten Menschen ein individuelles "Teilhabepaket" zusammengestellt werden. Somit entscheidet der behinderte Mensch selbst, welche Unterstützungssysteme er für sein Leben in der Gesellschaft nutzen möchte. Der Unterstützungsbedarf wird zukünftig nicht mehr nach dem Berliner Behandlungs-und Rehabilitationsplan (BBRP) als „Hilfebedarf“ ermittelt, sondern unter Verwendung des Berliner Teilhabeinstruments (TIB). Das Instrument soll dazu beitragen, Bedarfe personenzentriert und ressourcenorientiert zu ermitteln.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen/ Fallmanagement

Ab dem 1.1.2020 wird die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe, dem SGB XII herausgelöst und durch das BTHG im IX. Sozialhilfebuch zu einem modernen Teilhaberecht umgestaltet.

Hier können Sie sich über wichtige Änderungen, die ab dem 1.1.2020 gelten, informieren:

https://www.berlin.de/hvp/wichtiges-fuer-die-sbv/gesetze/informationen-z...

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc...

 

 

Die Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist rechtlich im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch verankert. Wesentliche Zielsetzung der Eingliederungshilfe ist, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Aufgabe des Trägers der Eingliederungshilfe ist es, zusammen mit den leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung ein weitestgehend selbst bestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu realisieren. Einer qualifizierten Beratung sowie der Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes des Leistungsberechtigten kommt ein besonderer Stellenwert zu, um die individuell erforderliche(n) Maßnahme(n) passgenau und zielorientiert auszurichten.

Die gesamte Teilhabesteuerung obliegt der Teilhabeplanerin bzw. dem Teilhabeplaner der Eingliederungshilfe. Sie zielt darauf ab, grundsätzliche Standards des Gesamtplanverfahrens nach § 117 SGB IX, die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen sowie die Koordinierung der beteiligten Fachdienste und Leistungserbringer sicherzustellen.

Im Gesamtplanverfahren werden die Wünsche des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung ermittelt und festgehalten. Als Grundlage der individuellen Bedarfsermittlung im Rahmen des Teilhabeassessments wird ein sozialmedizinisches und ggf. psychologisches Gutachten durch den sozialpsychiatrischen Dienst erstellt und das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) angewendet. Im Ergebnis werden die Teilhabeziele beschrieben, die passgenauen Maßnahmen mit dem Menschen mit Behinderung vereinbart und die Leistung mittels eines Bescheides bewilligt.

Die Vorstellungen und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen stehen im Verfahren im Vordergrund. Der gesamte Prozess wird vom Teilhabefachdienst Eingliederungshilfe des Amtes für Soziales gemeinsam mit der antragstellenden Person durchgeführt.

Arbeitsgruppe Teilhabeplanung Eingliederungshilfe

Haus 3

Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe sowie Ziel-, Leistungs- und Maßnahmeplanung

Bescheidangelegenheiten SGB IX

Gruppenleiter*in der Teilhabeplanung:
Frau Kildal, Tel. 030 90295 5161
Herr Lehnert, Tel. 030 90295 5766
E-Mail: teilhabeplanung.sozialamt@ba-pankow.berlin.de

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-s...

Die Vergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SBG IX erfolgt in allen Berliner Bezirken unter Einbeziehung der Steuerungsgremien Psychiatrie und Suchthilfe. Das betrifft alle Leistungen zum Betreuten Wohnen und in den (Beschäftigungs-) Tagesstätten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen alle Unterstützungsmöglichkeiten in ihrem Bezirk erhalten. Das Wunsch- und Wahlrecht zwischen unterschiedlichen Angeboten wird dabei berücksichtigt.

Die bezirklichen Steuerungsgremien beraten Klientinnen und Klienten und Versorgungsbeteiligte zu den bezirklichen Angeboten und bei Bedarf zu Betreuungsalternativen, falls notwendig auch außerhalb des psychiatrischen Hilfesystems und geben Empfehlungen zur Umsetzung der Maßnahmen ab. Klientinnen und Klienten haben ein Anhörungs- und Teilnahmerecht an den bezirklichen Steuerungsgremien.

Weitere Informationen zu den Steuerungsgremien Psychiatrie und Sucht sowie die Formulare zur Anmeldung und zur Schweigepflichtsentbindung zum Download unter:
www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/qualitaetsentwicklung-planung-und-koordination-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes/

Informationen zur Psychiatriekoordination:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organ...

Informationen zur Suchthilfekoordination:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organ...